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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2020
Geltung und Wirksamkeit
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Tanja Naumann Make-up Artist (nachfolgend „TN“) nicht an, es sei denn TN stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen von TN gelten auch dann, wenn TN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos an den Kunden leistet.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Leistungen als Make-up Artist (nachfolgend „Leistung“ oder „Leistungen“) durch TN.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern (nachfolgend „Kunde“), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird differenziert.
  4. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, wenn sie in Textform geschlossen sind.
  5. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Vertragsschluss und Auftragsergänzungen
  1. Alle Angebote von TN sind unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch TN mittels Übersendung eines unterzeichneten Vertrags oder einer Auftragsbestätigung in Textform zu Stande.
  3. Bei Auftragsergänzungen im Nachgang zum Vertragsschluss kommen die zum Zeitpunkt der Ergänzung geltenden Preise von TN zur Anwendung.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistung vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand. Die von TN angegebenen Preise basieren auf einem bestimmten Zeitraum (Halbtages- und Tageshonorar) oder dem gewöhnlich erforderlichen Zeitaufwand für die beschriebene Leistung und stellen die jeweilige Mindestvergütung für die Leistung dar.
  2. Wird der gebuchte Zeitraum beziehungsweise der gewöhnliche Zeitaufwand aufgrund von Umständen überschritten, die nicht in der Verantwortung von TN liegen (z.B. Wartezeiten, Vorarbeiten, Gegebenheiten), wird der zusätzliche Aufwand mit 25,00 € pro angefangene Viertelstunde berechnet.
  3. Bei Verspätungen seitens des Kunden ist TN bemüht, trotz des verkürzten Zeitraums eine optimale Leistung zu erbringen. Die Vergütung der Leistung kann in solchen Fällen nicht reduziert werden und ist vollumfänglich an TN zu entrichten.
  4. TN steht auch dann eine Vergütung in voller Höhe zu, wenn die gebuchte Leistung aus Gründen, die TN nicht zu vertreten hat, nicht im vereinbarten Umfang ausgeführt werden kann.
  5. In der Vergütung sind sämtliche für die Leistung erforderlichen Produkte enthalten, insofern diese nicht als Aufpreise beziehungsweise Zusatzleistungen aufgeführt sind. Sofern der Kunde bestimmte andere Produkte/Marken wünscht, hat er diese entweder selbst beizustellen oder die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
  6. Bei einem Arbeitsbeginn vor 7 Uhr (sowohl Leistung, als auch Fahrtzeit und Aufenthalt) steht es TN frei einen Aufschlag von 25,00 € pro angefangene halbe Stunde in Rechnung zu stellen.
  7. Für eine Leistungserbringung an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen fällt auf die reguläre Vergütung ein Aufschlag von 30 % an.
  8. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ungeachtet dessen spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug mit den gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann TN eine Pauschale von 5,00 € verlangen.
  9. Zahlungen können per Überweisung oder bar geleistet werden. Andere Zahlungsarten sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung seitens TN zulässig.
  10. Ist Vorauskasse vereinbart, muss die Zahlung bei TN spätestens bis zur Aufnahme der geschuldeten Leistung eingehen.
  11. Gutscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung wirksam und können erst dann eingelöst werden.
  12. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 Abs. 1 UstG.
Reisekosten
  1. Der Kunde trägt zusätzlich zu der Vergütung Reise-/Fahrtkosten nach folgenden Maßgaben:
  2. Fahrten mit dem eigenen Pkw werden mit 0,50 € berechnet. Ausgangpunkt ist der Sitz von TN. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gefahrenen Kilometern, die Auswahl der geeignetsten Strecke (schnell/kurz) liegt im Ermessen von TN;
  3. Erstattung notwendiger Parkgebühren;
  4. Öffentliche Verkehrsmittel werden mit den tatsächlichen Kosten weiterberechnet. Die Auswahl des Reisemittels und der Klasse erfolgt in Absprache zwischen TN und Kunden.
  5. Übernachtungskosten werden ebenfalls nach tatsächlichen Kosten weiterberechnet. TN hat Anspruch auf Übernachtung in einem dem Ort der Leistungserbringung (z.B. Event, Shooting, Dreh) gleichwertigen Hotel, mindestens jedoch 3 Sterne-Standard.
  6. Sind Anreisen am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Ort der Leistungserbringung mehr als 4 Stunden, steht es TN frei Reisetage nach zeitlichem Aufwand zu berechnen. Die Berechnung basiert auf dem aktuell gültigen Halbtages- beziehungsweise Tageshonorar.
Haftung für Schäden
  1. Die Haftung von TN für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet TN für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von TN.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs beziehungsweise bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme.
  4. Soweit eine Schadenersatzhaftung gegenüber TN ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TN.
Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Generell unterliegt die Leistung dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von TN. Der Kunde hat TN seine Vorstellungen von den zu erbringenden Leistungen und den erwarteten Ergebnissen möglichst präzise und rechtzeitig zu kommunizieren. Ist dies nicht oder nur vage erfolgt, kann die künstlerische Gestaltung und Auffassung von TN im Nachgang nicht abgelehnt werden. Jede weitere Neuerstellung der Leistung ist gesondert zu honorieren.
  2. Sollten nach einem Probetermin seitens des Kunden Änderungen gewünscht sein, ist TN berechtigt, einen weiteren Probetermin anzusetzen, welcher gemäß Ziffer 3.2. abgerechnet wird.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass TN alle für die Planung und Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig vorliegen.
  4. Alle bekannten Unverträglichkeiten, Allergien und Produktwünsche teilt der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung umfassend mit.
  5. Bei nachträglichen Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung nach den neuen Vorgaben und Wünschen (z. B. Beginn, Ende oder Umfang der Leistung).
Kündigung des Kunden und Entschädigung
  1. Der Kunde kann einen Vertrag jederzeit kündigen.
  2. Kündigt der Kunde mehr als acht Wochen vor dem vereinbarten Termin, hat TN Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung. Bei einer Kündigung sieben bis vier Wochen vor dem Termin hat TN Anspruch auf 75 % der Vergütung. Erklärt der Kunde die Kündigung weniger als vier Wochen vor dem Termin, hat TN Anspruch auf 95 % der Vergütung. Darüber hinaus sind bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und Besorgungen (inklusive Kilometergeld) an TN zu vergüten.
  3. TN räumt sich das Recht ein für gebuchte Leistungen vorab eine Anzahlung zu verlangen. Wird die gebuchte Leistung nicht wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.
  4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass TN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. TN kann auch abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern. TN ist dann verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Erwerbschance konkret zu beziffern und zu belegen.
Rücktritt von TN und Zurückbehaltungsrecht
  1. TN ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Kunde fällige Vergütungen nicht bezahlt hat.
  2. Für den Fall, dass der Kunde fällige Rechnungen noch nicht beglichen hat, kann TN nach eigener Wahl anstelle des Rücktritts auch die geschuldete Leistung zurückhalten.
  3. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche zu.
Pflichten von TN, Verhinderung
  1. Die von TN geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
  2. TN haftet nicht für Ausfall oder Schäden, die auf höherer Gewalt oder sonstigen Umständen beruhen, die von TN nicht zu vertreten sind. Im gesetzten Fall verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen beziehungsweise die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf TN.
  3. Bei Verhinderung ist TN berechtigt, personellen Ersatz zu schicken.
Bildrechte & Namensnennung/Publikationen
  1. Der Kunde gestattet TN, vom Ort der Leistungserbringung (z. B. Event, Shooting, Dreh) und von sich Vorher- und Nachher-Bild(er) und Video(s) zu fertigen. TN darf diese Bilder und Videos zu Werbezwecken verwenden und insbesondere auf der eigenen Homepage, Facebook und Instagram einstellen.
  2. Werden die Leistungen von TN nicht am Kunden selbst sondern an einem Dritten erbracht, verpflichtet sich der Kunde, auf die entsprechende Zustimmung zur Nutzung zu Werbezwecken hinzuwirken.
  3. Wünscht der Kunde eine anonyme Behandlung des Auftrags, muss dies im Vorfeld TN mitgeteilt werden. Da das Portfolio für die Arbeit von TN von essentiellem Wert ist, fällt gesetztenfalls ein Exklusivitätsaufschlag von 20 % auf die reguläre Vergütung an.
  4. Bei Publikationen im Print- und Onlinebereich hat TN Anspruch auf Namensnennung. Der Kunde stellt die Umsetzung dieser Regelung in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
  1. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von TN.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.